Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Mediator
Telefon: 0228 / 94690505
Fax: 0228 / 94690504
Email: rathiers@aol.com
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Meine außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit als
leiste ich u.a. in folgenden rechtlichen Bereichen:
Scheidungsverfahren
Versorgungsausgleich
Sorgerecht für Kinder
Umgangsrecht für Kinder
Kindesunterhalt
Ehegattengetrenntlebensunterhalt
Nachehelicher Ehegattenunterhalt
Vermögensauseinandersetzung
Güterrecht
Zugewinnausgleich
Hausratsteilung
Ehewohnung
Erbrechtliche Regelungen
Unterhaltsansprüche der Eltern
Meine außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit als
für Arbeitnehmer und Arbeitgeber leiste ich u.a. in folgenden rechtlichen Bereichen:
Kündigung von Arbeitsverhältnissen
Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen
Prüfung und Gestaltung von Arbeitszeugnissen
Ansprüche aus Ausbildungs,-Praktikanten- und Volontärverträgen
Vergütungsansprüche
Abmahnungen
Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
Abfindungsverhandlungen
Kündigungsschutzverfahren
Veränderung von Arbeitsbedingungen
Umgang mit dem Betriebsrat
Vertretung des Betriebsrates in betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen
Meine außergerichtliche Tätigkeit als
Was bedeutet Mediation?
Die Mediation weist einen Weg, in Konfliktsituationen einvernehmlich einen Interessenausgleich zu finden, der von den am Konflikt Beteiligten im gemeinsamen Konsens entwickelt, vereinbart und umgesetzt wird.
Konflikte sind Wegweiser, die den Beteiligten sagen, „so geht es nicht weiter“.
Mediation hilft den am Konflikt Beteiligten, die selbstbestimmte und eigenverantwortliche Entscheidung zu finden, „wie es weiter geht“.
Der Mediator begleitet die Beteiligten auf dem Weg zu einer selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lösung bestehender Konflikte.
Der Mediator versteht sich als Steuermann auf dem Weg der Beteiligten zu einem gemeinsamen und einvernehmlichen Interessenausgleich. Dabei ist der Mediator umfassend neutral. Er gibt keine Lösung vor und ergreift für keinen der Beteiligten einseitig Partei.
Eine Lösung finden die am Konflikt Beteiligten vielmehr mit Hilfe des Mediators im gemeinsamen Gespräch „in sich selbst“.
Die Beteiligten arbeiten bestehende Konflikte heraus und benennen diese.
Die den Konflikten zugrunde liegenden Motive und Bedürfnisse der Beteiligten werden erhellt und nachvollzogen.
Dem wechselseitigen Verstehen der Motive und Bedürfnisse der an dem Konflikt Beteiligten kommt besondere Bedeutung zu.
Möglichkeiten eines Interessenausgleiches werden ausführlich besprochen und von den Beteiligten bewertet.
Schließlich treffen die Beteiligten im gemeinsamen Konsens Vereinbarungen über einen ausgewogenen Interessenausgleich und setzen diese Einigung in gegenseitiger Wertschätzung um.