Fachanwalt Ulrich B. Thiers


Springen zu Fachanwalt für Familienrecht

Springen zu Fachanwalt für Arbeitsrecht

Springen zu Mediator


Meine außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit als

Fachanwalt für Familienrecht

leiste ich u.a. in folgenden rechtlichen Bereichen:


Scheidungsverfahren

Versorgungsausgleich

Sorgerecht für Kinder

Umgangsrecht für Kinder

Kindesunterhalt

Ehegattengetrenntlebensunterhalt

Nachehelicher Ehegattenunterhalt

Vermögensauseinandersetzung

Güterrecht

Zugewinnausgleich

Hausratsteilung

Ehewohnung

Erbrechtliche Regelungen

Unterhaltsansprüche der Eltern



Meine außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit als

Fachanwalt für Arbeitsrecht

für Arbeitnehmer und Arbeitgeber leiste ich u.a. in folgenden rechtlichen Bereichen:


Kündigung von Arbeitsverhältnissen

Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen

Prüfung und Gestaltung von Arbeitszeugnissen

Ansprüche aus Ausbildungs,-Praktikanten- und Volontärverträgen

Vergütungsansprüche

Abmahnungen

Aufhebungs- und Abwicklungsverträge

Abfindungsverhandlungen

Kündigungsschutzverfahren

Veränderung von Arbeitsbedingungen

Umgang mit dem Betriebsrat

Vertretung des Betriebsrates in betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen



Meine außergerichtliche Tätigkeit als

Mediator

Was bedeutet Mediation?

Die Mediation weist einen Weg, in Konfliktsituationen einvernehmlich einen Interessenausgleich zu finden, der von den am Konflikt Beteiligten im gemeinsamen Konsens entwickelt, vereinbart und umgesetzt wird.

Konflikte sind Wegweiser, die den Beteiligten sagen, „so geht es nicht weiter“.

Mediation hilft den am Konflikt Beteiligten, die selbstbestimmte und eigenverantwortliche Entscheidung zu finden, „wie es weiter geht“.

Der Mediator begleitet die Beteiligten auf dem Weg zu einer selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lösung bestehender Konflikte.

Der Mediator versteht sich als Steuermann auf dem Weg der Beteiligten zu einem gemeinsamen und einvernehmlichen Interessenausgleich. Dabei ist der Mediator umfassend neutral. Er gibt keine Lösung vor und ergreift für keinen der Beteiligten einseitig Partei.

Eine Lösung finden die am Konflikt Beteiligten vielmehr mit Hilfe des Mediators im gemeinsamen Gespräch „in sich selbst“.

Die Beteiligten arbeiten bestehende Konflikte heraus und benennen diese.

Die den Konflikten zugrunde liegenden Motive und Bedürfnisse der Beteiligten werden erhellt und nachvollzogen.

Dem wechselseitigen Verstehen der Motive und Bedürfnisse der an dem Konflikt Beteiligten kommt besondere Bedeutung zu.

Möglichkeiten eines Interessenausgleiches werden ausführlich besprochen und von den Beteiligten bewertet.

Schließlich treffen die Beteiligten im gemeinsamen Konsens Vereinbarungen über einen ausgewogenen Interessenausgleich und setzen diese Einigung in gegenseitiger Wertschätzung um.